Bezirksamt leitet rechtliche Schritte gegen Eigentümer ein
Der Bezirksverordnete Gregor Kijora (SPD) wandte sich deshalb mit einer Anfrage an das Bezirksamt. Er wollte erfahren, wer die Erlaubnis für den Aufbau erteilte und was das Bezirksamt von diesem massiven Zaun hält. Stadtentwicklungsstadtrat Jens-Holger Kirchner (Bündnis 90/Die Grünen) stellt klar, dass vom Bezirksamt für den Aufbau des Zaunes keine Erlaubnis erteilt wurde. "Bei der eingezäunten Fläche handelt es sich um öffentlich gewidmetes Straßenland in Privatbesitz. Daher unterliegt diese Fläche dem Berliner Straßengesetz, welches die Privatrechte des Eigentümers weitgehend überlagert."
Eine Einzäunung kann nur vorgenommen werden, wenn die Fläche eingezogen, also als Straßenland von Berlin entwidmet wurde. Dazu müsste der Eigentümer einen entsprechenden Antrag stellen. Im vorliegenden Fall sei aber kein Antrag gestellt worden, so Kirchner. "Die Zaunstellung ist somit ein unberechtigter Eingriff in öffentliches Straßenland und stellt gemäß Berliner Straßengesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Darauf beruhen auch die weiteren verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Schritte", erläutert Kirchner.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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