Eltern haben Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung
Das Bezirksamt weist Eltern darauf hin, dass seit dem 1. Januar neue Regelungen für die Teilzeitbetreuung von Kindern gelten.
Sie haben für ihre Kinder vom ersten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbetreuung in einer Kita oder Kindertagespflegestelle. Die Teilzeitbetreuung entspricht einer Betreuungszeit von fünf bis sieben Stunden täglich.
Bei der Beantragung eines Kita-Gutscheins für eine Teilzeitbetreuung brauchen Eltern ab sofort auch keine Bedarfsnachweise wie Arbeitgebernachweise, Selbständigkeitserklärungen, Studienbescheinigungen oder ähnliches mit dem Antrag einzureichen.
Sollte eine Betreuung von mehr als sieben Stunden gewünscht werden, muss der Bedarf allerdings weiterhin nachgewiesen werden. Falls ein Kind bereits halbtags betreut wird, kann der Antrag auf Stundenerhöhung formlos an den Fachdienst Kindertagesbetreuung beim Jugendamt Pankow gesendet werden. Wenn bisher noch keine Betreuung des Kindes erfolgt, ist das reguläre Anmeldeformular zu verwenden. Für Kinder, die nach dem 30. September 2016 geboren sind, wird noch bis Ende Juli 2018 eine Kostenbeteiligung erhoben. Deshalb ist in diesen Fällen mit dem Antrag auch eine Einkommenserklärung für das Einkommen des Jahres 2017 einzureichen. Ab dem 1. August 2018 ist die Betreuung in einer Kita oder Kindertagespflegestelle dann für Kinder kostenfrei.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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