Jugendamt beantragte erneut Temporäre Spielstraße

Anwohner und Befürworter Mathias Groh und Stadtrat Torsten Kühne waren im Juli vergangenen Jahres enttäuscht, dass die Temporäre Spielstraße nicht starten konnte. | Foto: Bernd Wähner
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Prenzlauer Berg. Die Auseinandersetzung um die Temporäre Spielstraße geht in die nächste Runde. „Wir wollen endlich eine grundsätzliche gerichtliche Klärung, ob die Temporäre Spielstraße zulässig ist oder nicht“, erklärt Stadtrat Torsten Kühne (CDU) auf der Sitzung des BVV-Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung.

Diese Klärung wollte das Bezirksamt eigentlich schon im vergangenen Jahr erreichen. Doch daraus wurde nichts.

Das Vorhaben, eine Temporäre Spielstraße zu ermöglichen, versucht das Bezirksamt bereits seit zwei Jahren umzusetzen. Am 26. Mai 2015 wurde die Gudvanger Straße in einem kleinen Abschnitt für Autos stundenweise gesperrt, um sie als Spielstraße nutzen zu können. Danach sollten Kinder jeden Dienstag von 10 bis 18 Uhr bis in den Herbst hinein hier spielen dürfen. Eine Anwohnerin klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht – und bekam Recht. Das Projekt musste vorerst beendet werden.

Zweiter Anlauf auch gescheitert

Danach bemühte sich das Bezirksamt, das Projekt auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen. Man holten sich zum Beispiel Anregungen aus Frankfurt am Main. Dort läuft ein ähnliches Projekt ohne Probleme. Vor einem Jahr gab es dann einen neuen Anlauf: Die Spielstraße sollte als Bildungsveranstaltung ab Frühjahr 2016 alle zwei Wochen, in den Sommerferien gar nicht, stattfinden.

Das neue Konzept wurde ausführlich vorgestellt. Befürworter und Gegner tauschten ihre Argumente aus. Nach der Anhörung ging das Bezirksamt auf die Gegner des Projektes zu. Es genehmigte die Temporäre Spielstraße als Veranstaltung für insgesamt fünf Tage im Jahr. Am 12. Juli 2016 sollte es losgehen. Aber auch gegen die stark reduzierte Version klagten Anwohner. Damit musste der Start wiederum verschoben werden.

"Wir wollen endlich Klarheit"

Die Genehmigung des Bezirksamtes galt bis Oktober 2016. Weil es bis dahin noch keine gerichtliche Klärung gab, wollten die Anwohner ihre Klagen schon zurückziehen, berichtet Kühne. Der Gegenstand der Klage, die Genehmigung der Temporären Spielstraße, war ja schließlich entfallen.

Aber nun habe das Jugendamt erneut einen Antrag auf Genehmigung der Veranstaltung „Temporäte Spielstraße“ gestellt, berichtet der Stadtrat. „Mit dem Gericht ist abgestimmt, dass es zeitnah eine Grundsatzentscheidung gibt“, so Kühne. Auf diese Warten nun Befürworter und Gegner des Projekts mit Spannung. BW

Autor:

Bernd Wähner aus Pankow

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