Tauziehen um Spielplatz
Bezirksamt wehrt sich weiter gegen Räumungsklage für Grundstück an der Lieselotte-Herrmann-Straße
Das Bezirksamt hat ein Enteignungsverfahren für das Grundstück an der Ecke Lieselotte-Herrmann- und Hans-Otto-Straße beantragt. Das teilt Pankows Stadtrat für Facility Management, Torsten Kühne (CDU), auf Anfrage der Verordneten Anna Howind-Moreno (SPD) mit.
Wegen der Anzahl der Beteiligten, unter anderem einer Erbengemeinschaft und mehrerer Fachämter, sei mit einer längeren Verfahrensdauer zu rechnen. Auf dem Grundstück befindet sich seit 20 Jahren ein Spielplatz im dicht besiedelten und kinderreichen Bötzowviertel. Zuvor wurde es als Gärtnerstützpunkt des früheren Naturschutz- und Grünflächenamtes Prenzlauer Berg genutzt. Dieser wurde in der zweiten Hälfte der 90er-Jahre nicht mehr benötigt. Nach der Beräumung verwilderte diese Fläche zusehends. Anwohner bauten daraufhin mit Zustimmung des Bezirksamtes einen Spielplatz. Dieser wurde um die Jahrtausendwende eingeweiht und rege genutzt. Aber dann wurden die Spielgeräte immer maroder. Deshalb ist er 2015 für circa 100 000 Euro vom Bezirksamt komplett neu gestaltet worden.
Doch inzwischen habe eine Grundstücksgesellschaft, die Miteigentümerin der Fläche ist, dem Bezirksamt den Mietvertrag für das Grundstück Lieselotte-Herrmann-Straße 29 gekündigt, teilte Stadtrat Kühne Anfang des Jahres mit. Ein Investor will auf der Fläche Wohnungen bauen.
Mit der Kündigung will sich der Bezirk aber nicht abfinden. Deshalb wurde das Enteignungsverfahren beantragt. Kühne berichtet außerdem, dass mehrere Gerichtsverfahren zum Grundstück Liselotte-Hermann-Straße 29 anhängig seien, zu denen es noch keine rechtskräftige Entscheidung gebe. Dazu gehört unter anderem die Räumungsklage des Investors gegen das Land Berlin. Das heißt: Es wird der Abbau des Spielplatzes und die Übergabe des Grundstücks gefordert. „Mit einer Entscheidung des Landgerichts Berlin ist in den nächsten Wochen zu rechnen“, so Kühne.
Das Land Berlin reichte seinerseits gegen den Investor eine Erbteilsübertragungsklage ein. Das dazu bereits ergangene Urteil des Landgerichts in erster Instanz werde in einem Berufungsverfahren vom Kammergericht überprüft, so Kühne. Und auch ein Teilversteigerungsverfahren für das Grundstück vor dem Amtsgericht Mitte ist noch anhängig.
Um zu verhindern, dass der Spielplatz nach dem Urteil durch das Bezirksamt geräumt werden müsste, wurde vorsorglich die sofortige Besitzeinweisung des Landes Berlin in das Grundstück beantragt, so der Stadtrat. Das sei Teil des Enteignungsverfahrens. Damit seien alle bisher möglichen rechtlichen sowie verwaltungstechnischen Vorkehrungen getroffen, um den Spielplatz für die Allgemeinheit zu erhalten, erklärt der Stadtrat weiter.
Wie die Gerichtsverfahren ausgehen werden, ist derzeit noch unklar. Klar sei allerdings, dass ein Verlust dieses Spielplatzes im ohnehin mit Spielplätzen unterversorgten Bötzowviertel problematisch wäre, so Stadtrat Kühne.
Autor:Bernd Wähner aus Pankow |
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