Sack-Container müssen genehmigt sein
Grundstücksbesitzer sind dazu verpflichtet, das Laub vor ihren Grundstücken auf öffentlichem Straßenland zu entfernen. Dafür kaufen sie entweder einen speziellen Laubsack von der BSR für vier Euro. Oder sie lassen einen Ein-Kubikmeter-Sack-Container von einer Firma aufstellen.
Doch Vorsicht: Werden diese Sack-Container zum Abholen auf die Straße gestellt, braucht es eine Sondergenehmigung. Das unerlaubte Aufstellen verstößt gegen das Berliner Straßengesetz und kann nach zehn Tagen mit einem Bußgeld von 100 Euro zuzüglich Gebühr und Auslagen geahndet werden. "Die Gebühr ist deshalb so hoch angesetzt, weil der wirtschaftliche Vorteil berücksichtigt wird, der durch die sonst anfallende Genehmigungsgebühr entsteht", erklärt Stadtentwicklungsstadtrat Martin Lambert. Dass Bürger diese Sondernutzungsgenehmigung benötigen, um einen Sack-Container außerhalb ihres Grundstückes aufzustellen, sei jedoch wenig bekannt, so Lambert weiter. "Und so kommt dann der Schock, zumal das Laub ja meist nicht an einem Tag oder an nur einem Wochenende anfällt, sondern über einen längeren Zeitraum."
Wie der Stadtrat informiert, kann die Sondernutzungsgenehmigung nur schriftlich beantragt werden. Dafür braucht es einen unterschriebenen Antrag per Fax an 902 94 29 40 oder mit der Post an das Bezirksamt Reinickendorf, Ordnungsamt, Straßenverkehrsbehörde, Lübener Weg 26, 13407 Berlin.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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