Hätte Landeskriminalamt Tat verhindern können?
Rocker-Prozess vorm Bundesgerichtshof
Die juristische Aufarbeitung des Mordes an einem 26-Jährigen am 10. Januar 2014 an der Residenzstraße geht vor dem Bundesgerichtshof weiter.
Das Landgericht hatte am 1. Oktober acht Mitglieder der Rocker-Vereinigung Hells Angels zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Ihr Anführer Kadir P. soll den Mord in Auftrag gegeben haben, er wurde wegen Anstiftung zum Mord verurteilt. Bei den anderen sieben Männern erkannte das Landgericht auf gemeinschaftlichen Mord.
Kurz nach Mitternacht des 10. Januar 2014 war eine Gruppe von Männern in ein Wettbüro an der Ecke Residenzstraße und Hausotterstraße gestürmt und hatte den 26-jährigen Tahir Ö. erschossen. Die Tat soll ein Racheakt dafür gewesen sein, dass Tahir Ö. 2013 vor einer Diskothek ein Mitglied der Hells Angels verletzt haben soll.
Der Prozess vor dem Landgericht zog sich in die Länge, weil die Angeklagten zu keinen Aussagen bereit waren. Nur der jetzt 32-jährige Kassra Z. bestätigte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Er wird als Kronzeuge besonders geschützt und wurde zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Während des Prozesses wurde bekannt, dass Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) schon im Oktober 2013 Hinweise auf die Gefährdung von Tahir Ö. hatten. Das Landgericht war überzeugt, dass der Mord hätte verhindert werden können, wenn die LKA-Ermittler rechtzeitig eingeschritten wären.
Am 9. Oktober teilte ein Sprecher des Landgerichts mit, dass sowohl die Staatsanwaltschaft wie auch mehrere Verteidiger Revision gegen die Urteile eingelegt haben. Wann das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof beginnt, ist noch unklar.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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