Bauanträge könnten sich verzögern
Das Urteil hat vor allem für private Bauvorhaben Folgen, wenn dafür nötige Baumfällungen oder Rückschnitte von Büschen und Hecken in der Zeit vom 1. März bis 30. September nötig sind. Darüber informierte jetzt Stadtentwicklungsstadtrat Martin Lambert (CDU). Von den verschärften Regeln seien auch die Naturschutzbehörden der Bezirke überrascht worden, so Lambert. "Für Reinickendorf darf ich aber ausdrücklich feststellen, dass wir mit den Fällgenehmigungen innerhalb der Vegetationsperiode auch schon ohne dieses Urteil sehr verantwortungsbewusst umgegangen sind." Es könne aber zu zeitlichen Verzögerungen führen, wenn der Beginn von Bauvorhaben eine Rodung oder das Fällen von Bäumen voraussetzt. Der Stadtrat appelliert deshalb an die Bauherren, sich rechtzeitig um die Baufreiheit ihrer Grundstücke zu kümmern.
Nach den verschärften Regeln zum Baumschutz bei Bauvorhaben ist es verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze vom 1.März bis 30. September abzuschneiden oder "auf den Stock" zu setzen. Ausnahmen gibt nur für geringfügigen Gehölzaufwuchs, für behördlich angeordnete Maßnahmen, für Vorhaben zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie für Aktionen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können.
Bisher lag die Realisierung baurechtlich zulässiger Bauvorhaben privater Vorhabensträger immer im öffentlichen Interesse. Damit war die bauvorbereitende Beseitigung von Vegetationsbeständen unter Auflagen während der Schutzzeit zumeist möglich. Das saisonale Fällungsverbot gilt für alle Bäume, die nach der Baumschutzverordnung (BaumSchVO) zugelassen sind.
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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