Staatsanwalt ermittelt an Margarete-Steffin-Volkshochschule
Lichtenberg. Gab es Kungeleien um Kurse an der Margarete-Steffin-Volkshochschule? Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Personen, darunter seien auch Kursleiter.
"Muss nun die Volkshochschule neu aufgestellt werden", fragte der Bezirksverordnete Manfred Becker (SPD) auf der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) am 16. März. Diese Frage bleibt offen. Denn Berichte der "Berliner Zeitung" legen Kungeleien in der Margarete-Steffin-Volkshochschule in einem Zeitraum zwischen 2013 und 2014 nahe. Viele Kurse sollen demnach nicht ordnungsgemäß zustande gekommen sein. Das soll ein bislang unveröffentlichter Bericht eines vom Bezirksamt eingesetzten Wirtschaftsprüfungsunternehmens belegen.
Der Prüfbericht sei unter Verschluss, da an diesem auch das Landeskriminalamt mitgewirkt hatte, informierte die Bildungsstadträtin Kerstin Beurich (SPD). Das Bezirksamt hatte schon im Juli 2014 Strafanzeige erstattet. "Der Staatsanwalt ermittelt derzeit gegen vier Personen", sagte Beurich auf der BVV. Darunter seien auch Kursleiter.
Offenbar versäumte es die zuständige Bildungsstadträtin, die BVV von den Unregelmäßigkeiten und dem Prüfbericht, der daraufhin gemachten Strafanzeige des Bezirksamtes und nunmehr eingeleiteten Ermittlungen, zu unterrichten. So scheint es, als ob das Bezirksamt die Sache zunächst unter den Teppich gekehrt hätte.
Entscheidende Frage
Die Bildungsstadträtin wehrt sich gegen den Vorwurf und versicherte am 16. März, den BVV-Ausschuss für Kultur in der Vergangenheit informiert zu haben. Sie könne sich allerdings an den "genauen Wortlaut nicht erinnern". Dem widersprach auf der gleichen Sitzung das Ausschussmitglied Jürgen Hofmann (Die Linke) und verwies auf die fehlenden Passagen in den Ausschuss-Protokollen, die Beurichs Aussage stützen könnten. "Und die Protokolle werden mit dem Bezirksamt abgestimmt. Warum wurde diese wichtige Information nicht eingefügt", fragte Hofmann.
Die Bildungsstadträtin versprach, die Bezirksverordneten nun aufzuklären. Sie wolle den Prüfbericht noch vor Ende der Ermittlungen den Bezirksverordneten verfügbar machen. Dazu müsste jedoch die Staatsanwaltschaft ihr Einverständnis geben. KW
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