Public Viewing während der Fußball-WM auch im Bezirk eingeschränkt
Weil wegen der Zeitverschiebung Spiele auch erst nach 22 Uhr übertragen werden, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit eine Sonderverordnung erlassen. Sie regelt Ausnahmen vom ansonsten gesetzlich gewährleisteten Lärmschutz. Das sei allerdings "problematisch", sagt Stadtrat Oliver Schworck (SPD).
Und so wird in ganz Berlin, also auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, diese Sonderverordnung keine Anwendung finden, herausragende internationale Bedeutung der WM hin oder her. Berlin hält an seinem Landes-Immissionsschutzgesetz und dessen Ausführungsvorschriften fest. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt vor, je nach "örtlicher Gegebenheit" zu entscheiden, wer von Spielen öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien anbieten darf. Und das Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirks wird genauso verfahren.
Demnach sind öffentliche Fernsehübertragungen für Spiele erlaubt, die spätestens um 22 Uhr beginnen. Partien, die um Mitternacht mittteleuropäischer Sommerzeit oder sogar danach angepfiffen werden, dürfen nicht im Public Viewing gezeigt werden. Es handelt sich um elf Spiele. Jeweils von Sonntag bis Freitag sollen "nächtliche Erholungsphasen" dadurch sichergestellt werden, dass am nachfolgenden Tag keine weitere nächtliche Übertragung genehmigt wird, heißt es im Rundschreiben der Senatsverwaltung. Ausnahmen gelten nur für Halbfinalspiele und das Endspiel.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
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