Gegen den Wohnungsleerstand: Abgeordneter fordert verstärkte Kontrollen
Spandau. Der Bezirk soll verstärkt gegen spekulativen Wohnungsleerstand vorgehen. Das fordert der CDU-Abgeordnete Matthias Brauner. Denn auch in Spandau wird Wohnraum knapper.
Die Wohnungsnot in Berlin ist bekannt. Selbst in Randbezirken wird günstiger Wohnraum knapp. Leer stehende Wohnungen sollten darum genauer überprüft werden. Das fordert der Spandauer CDU-Abgeordnete Matthias Brauner. Denn auch im Bezirk gibt es Leerstand.
In Siemensstadt zum Beispiel. Die genauen Adressen hat Matthias Brauner nach Hinweisen von Anwohnern recherchiert. Allein im Quellweg stehen nach einem Eigentümerwechsel mindestens zehn Mietwohnungen leer, vier sind es im Natalissteig, und auch am Schuckertplatz ist Wohnraum nicht vermietet. Einige Wohnungen sind schon seit über einem Jahr ohne Mieter. Der Abgeordnete geht hier von einem spekulativem Leerstand aus.
Denn: „Leere Wohnungen verkaufen sich besser in Kiezen, wo die Mieten steigen.“ Solche langen Leerstandszeiten seien angesichts des akuten Wohnungsmangels nicht hinnehmbar, sagt Brauner. „Vor allem aber bieten sie Raum für Nachfragen“. Der Abgeordnete hat darum den zuständigen Stadtrat Stephan Machulik (SPD) in einem Schreiben aufgefordert, den Leerstand im Bezirk verstärkt zu kontrollieren. Dass der spekulative Leerstand in Spandau konsequent bekämpft werden muss, hatten auch die Bezirksverordneten auf Antrag der CDU einstimmig beschlossen.
Tatsächlich ist spekulativer Leerstand von Wohnraum durch das Zweckentfremdungsverbot untersagt. Allerdings ist er nicht so leicht nachzuweisen. „Häufige Gründe für Leerstand sind schwer vermietbare Wohnungen, Modernisierungen oder Sanierungen, zum Beispiel bei Asbest“, erläutert Stephan Machulik. Bei schwer vermietbaren Wohnungen etwa an Hauptverkehrsstraßen trägt der Vermieter die Beweislast, dass er für die Vermietung „alles Zumutbare getan“ hat. Sonst drohen Bußgelder. Bei Modernisierungen darf der Leerstand bis zu zwölf Monate betragen. Wie mit Bauverzögerungen umgegangen wird, lässt das Zweckentfremdungsverbot offen. Private Leerstände wiederum können oft nur registriert werden, wenn sie angezeigt oder ermittelt werden. Im Bezirksamt ist der Fachbereich Wohnen für die Umsetzung der Zweckentfremdungsverbotsverordnung zuständig. Zwei Mitarbeiter gibt es dafür und die haben zu tun. Denn bis heute sind 134 Anträge auf Genehmigung von zweckfremder Nutzung eingegangen. 119 davon betreffen leer stehenden Wohnraum.
Ist dem Bezirksamt bekannt, wo Wohnungen länger leer bleiben, wird beim Eigentümer oder Verwalter schriftlich zu den Gründen nachgefragt. „Reagiert der Vermieter nicht, können wir mit Ordnungsmaßnahmen reagieren“, informiert Stadtrat Stephan Machulik. In Spandau gebe es aber keinen aktuellen Fall, in dem der Vermieter nicht reagiert habe. Auch beim Quellweg ist das Bezirksamt so verfahren, wobei der Eigentümer, eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, erst auf die zweite Nachfrage reagiert habe. Laut dem Stadtrat sei der Leerstand von einigen Wohnungen mit Sanierungsbedarf begründet worden. Dem Bezirksamt reichte diese Antwort nicht aus. Jetzt hat der Eigentümer bis Anfang November Zeit sich erneut zu äußern.
Laut Zweckentfremdungsverbotsverordnung gilt spekulativer Leerstand von Wohnraum als Ordnungswidrigkeit, die in einem ersten Verfahren mit bis zu 5000 Euro pro Wohnung geahndet werden kann. Ändert sich danach nichts, steigt das Bußgeld. uk
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.