Anträge für die Generationen-BVV stellen
Die Gen-BVV beginnt am 22. April um 17 Uhr im Bürgersaal in der zweiten Etage des Rathauses an der Carl-Schurz-Straße 2-6. Insgesamt sollen je acht Anträge und je vier Anfragen von den Senioren und Jugendlichen behandelt werden. Diese werden von der Seniorenvertretung und den jugendpolitischen Sprechern der Fraktionen ausgewählt.
In der Sitzung haben die Verfasser der Anträge und ein Rederecht von jeweils fünf Minuten. Können sie selbst nicht teilnehmen, kann dies eine Vertrauensperson tun. Die in der BVV vertretenden Fraktionen und Gruppen haben ebenfalls nur eine Redezeit von fünf Minuten pro Antrag oder Anfrage. Die "normalen" Anträge und Anfragen der Fraktionen, Gruppen und des fraktionslosen Bezirksverordneten sowie Beschlussempfehlungen und Vorlagen entfallen in der Gen-BVV.
"Die direkte Bürgerbeteiligung ist in der BVV Spandau zur Regel geworden", sagt BVV-Vorsteher Joachim Koza (CDU). Er würde es daher sehr begrüßen, wenn sich möglichst viele ältere und jüngere Bewohner des Bezirks an der Generationen-BVV beteiligen.
Die Anträge und Anfragen müssen bis zum 27. Februar im Büro der Bezirksverordnetenversammlung vorliegen. Unbedingt zu vermerken ist dabei das Geburtsdatum des Verfassers. Das Alter liegt bei Jugendlichen bei höchstens 21 Jahren, Senioren müssen mindestens 60 Jahre alt sein.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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