BVV reduziert die Zahl der Anträge pro Fraktion auf fünf in jeder Sitzung
Damit die BVV ihr Arbeitspensum schafft, darf jede Fraktion künftig nur noch fünf Anträge pro Sitzung einreichen. Den Grünen passt das gar nicht. Die BVV-Vorsteherin hat kein Problem damit.
Sechsstündige Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) sind in Spandau keine Seltenheit. Wenn es sein muss, wird auch bis Mitternacht getagt. Der Demokratie schaut da aber schon lange keiner mehr zu. Und auch die Bezirksverordneten haben nach dem 50. Tagesordnungspunkt so ihre Probleme mit der Konzentration.
Darum haben SPD, CDU und AfD jetzt die Geschäftsordnung der BVV mit knapper Zweidrittelmehrheit geändert. Künftig darf jede der sechs Fraktionen nur noch fünf statt sieben Anträge pro Sitzung einreichen. Also insgesamt 30. Das klingt nach wenig. Hinzu kommen aber die Dringlichkeitsanträge und Dringlichkeitsanfragen, mündliche Anfragen und große Anfragen. Für die BVV ist dieses Arbeitspensum kaum zu schaffen. Auch weil seit der Berlin-Wahl 2016 die Zahl der Fraktionen auf sechs gestiegen ist und mit ihr die Antragsflut, die auch das Bezirksamt irgendwie bewältigen muss.
Grüne, FDP und Linke haben gegen den Antrag gestimmt. „Mir ist unverständlich, wieso wir uns unsere Möglichkeiten zur Gestaltung der Politik und der Einflussnahme ohne Not selbst beschneiden“, sagt Oliver Gellert, Co-Fraktionschef der Grünen. Und Vorsitzende Gollaleh Ahmadi: „Offensichtlich gibt es viel zu tun in Spandau, weshalb es auch viele Anträge gibt.“ Und auch wenn sich das in viel Arbeit niederschlage, so sei doch genau dies die Aufgabe der BVV: sich für den Bezirk zu engagieren und die Verwaltung zu kontrollieren. Mit rund 30 Prozent weniger Anträgen sei diese Aufgabe nun deutlich erschwert. BV-Vorsteherin Gaby Schiller widerspricht. „Fünf Anträge pro Fraktion sind ausreichend, um das Verwaltungshandeln anzustoßen.“ Zumal jede Fraktion zusätzlich noch drei Dringlichkeitsanträge und Dringlichkeitsanfragen stellen könne. „Dass die Fraktionen mit dem Antrag in ihrem Informationsbedürfnis eingeschränkt werden, sehe ich nicht“, so Schiller. Zudem sei die Geschäftsordnung jederzeit änderbar. Das brauche aber eine Zweidrittelmehrheit (37 Stimmen).
Autor:Ulrike Kiefert aus Mitte |
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