Laienrichter bei Jugendprozessen werden
Gesucht werden Bewerber, die in Spandau wohnen und zum Beginn des Jahres 2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sind. Sie sollten die deutsche Staatsangehörige und nicht vorbestraft sein sowie in der Jugenderziehung über Erfahrung verfügen. Die Laienrichter wirken beim Amts- und Landgericht in Gerichtsverfahren, bei denen Kinder und Jugendliche beteiligt sind, an der Urteilsfindung mit. Für das Ehrenamt erhalten sie eine Aufwandsentschädigung sowie einen Ausgleich für ihren Verdienstausfall.
Bewerbungen sind zu richten an das Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Jugend, Bildung, Kultur und Sport (JuBiKuS 3-ZS 21) in 13578 Berlin, per Fax an 902 79 39 52 oder per E-Mail an jugendschö ffen@ba-spandau.berlin.de. Nachfragen können montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr unter 902 79 23 47 gestellt werden.
Autor:Michael Uhde aus Spandau |
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