Bezirksamt hat Erfolg vor Gericht
Damit hatte das Bezirksamt Spandau Erfolg in seinem Eilantrag zur Aussetzung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin. Wie berichtet, hatte dieses am 9. Oktober entschieden, dass die am 21. August beschlagnahmten 60 Tiere auf das Grundstück am Döberitzer Weg 101 zurückzubringen seien. Allerdings ist damit noch nicht grundsätzlich über die Beschwerde des Tierhalters gegen die Beschlagnahme der Tiere entschieden. Das Spandauer Ordnungs- und Veterinäramt hatten gehandelt, weil sie in den auf einem nicht eingezäunten Grundstück vorgefunden Tieren eine Gefahr gesehen hatten. Das Verwaltungsgericht hatte diese Gefahr in Frage gestellt und daher die Rückgabe der Tiere angeordnet. Zugleich hatte es eingeräumt, dass dieses Zurückbringen einen Rechtsverstoß bedeuten könne. Das Oberverwaltungsgericht wurde jetzt deutlicher. In dem Beschluss (OVG 5 S 22.12) heißt es, dass es sich bei den vom Tierbesitzer gepachteten Flurstücken laut Berliner Forsten "um Schutz- und Erholungswald im Sinne des Landeswaldgesetzes" handele. Der fünfte Senat des Oberverwaltungsgerichts beruft sich zudem auf eine Luftaufnahme, die "den Eindruck eines zusammenhängenden Baumbestandes vermittelt und ein Indiz für das tatsächliche Vorhandensein von Wald" bilde. Die Richter weisen darauf hin, dass das "Halten von Schafen im Wald eine Ordnungswidrigkeit" darstelle, und das Bezirksamt daher nicht zur "Herstellung einer derart sanktionsbewehrten Rechtslage" verpflichtet werden könne. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
Kommentare