Berlinpass kann beantragt werden
Steglitz-Zehlendorf. Ein neuer Berlinpass kann ab sofort schriftlich bei den Bürgerämtern beantragt werden, wenn die Neu- oder Weiterbewilligung der Leistung ab dem 1. März oder später beginnt. Antragsberechtigt sind Personen, die Leistungen erhalten wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II, Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Leistungen nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen. Pandemiebedingt können die Anträge vorerst nur schriftlich gestellt werden und mit dem Stichwort „berlinpass“ auf dem Umschlag mit den erforderlichen Unterlagen in den Hausbriefkasten der Bürgerämter im Bezirk eingeworfen werden. Es müssen folgende Unterlagen vorliegen: eine Kopie des Leistungsbescheides einschließlich der dazugehörenden Berechnungsbögen, ein Passbild und eine Kopie des gültigen Ausweisdokuments. Alle anderen Personen, deren Leistungszeitraum vor dem 1. März 2021 beginnt oder begonnen hat, können den bereits abgelaufenen berlinpass oder den Bewilligungsbescheid im Original weiterhin so lange uneingeschränkt als Nachweis für das Berlin-Ticket S oder andere Vergünstigungen nutzen, bis im Laufe des Jahres 2021 ein neuer Bescheid ausgestellt oder das Verfahren neu geregelt wird. KaR
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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