Bebauungsplan für Neubau der Bankfiliale beschlossen
Volksbank baut Siebengeschosser in der Schloßstraße
Die Berliner Volksbank will auf dem Gelände an der Schloßstraße 46/Ecke Wrangelstraße 14 einen Neubau errichten.
Der alte Flachbau genügt nicht mehr den Anforderungen an die Sicherheit sowie den Ansprüchen an moderne Arbeitsstätten und Büroflächen.
Die zweistöckige Bankfiliale an der Schloßstraße geriet Anfang 2013 in die Schlagzeilen, weil Täter über Monate einen 45 Meter langen Tunnel zur Filiale gegraben hatten, durch den sie zu den Schließfächern gelangten. Über 300 Schließfächer wurden geknackt. Insgesamt hatten die Täter rund neun Millionen Euro erbeutet. Der „Tunnelraub“ ist bis heute ungeklärt.
Die alte Filiale soll nun durch ein modernes Filial- und Bürogebäude ersetzt werden. Damit soll auch dem steigenden Bedarf an zusätzlichen Büro- und Gewerbeflächen Rechnung getragen werden. Das städtebauliche Konzept des Trägers sieht eine Bebauung mit einem dreiseitigen, bis zu siebenstöckigen Gebäude vor. Entlang der Wrangelstraße wird ein siebengeschossiges Hauptgebäude gebaut, das durch einen abstufenden Seitenflügel und einen zweigeschossigen Querriegel ergänzt wird. Beide Gebäudeteile werden so positioniert, dass zur Wrangelstraße zusätzlich ein Platz mit einem Wasserbecken geschaffen werden kann. Angedacht ist auch, in dem Gebäudekomplex eine Kita unterzubringen.
In Absprache mit der Denkmalbehörde haben die Architekten den Gebäudekomplex so geplant, dass die Sichtachsen von der Schloßstraße über den Dorfkirchhof Steglitz auf die denkmalgeschützen Gebäude des Wrangelschlösschens und der Matthäuskirche mit dem Gemeindehaus freigehalten werden.
Der Eigentümer der Fläche ist mit der Absicht, an dieser Stelle einen Gewerbeneubau zu errichten, an das Bezirksamt herangetreten. Der Bezirk beabsichtigt dem Anliegen zu folgen. Allerdings ist zunächst ein Bebauungsplanverfahren notwendig, denn das geplante Vorhaben für das Filial- und Bürogebäude ist mit rund 5500 Quadratmetern Geschossfläche mit dem derzeit bestehendem Planungsrecht nicht umsetzbar. In diesem Verfahren werden Regelungen über Art und Maß der Nutzung, überbaubare Grundstücksfläche und gegebenenfalls Maßnahmen zum verkehrsbedingten Lärmschutz getroffen.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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