Steglitz-Zehlendorf ist gegen Schnee und Eis gewappnet
Zumindest auf allen Gehwegen vor Gebäuden des Bezirksamtes können Passanten davon ausgehen, dass sie geräumt sind. Für die Behörden bestehe Reinigungspflicht, sagt die zuständige Stadträtin, Christa Markl-Vieto (B90/Grüne) auf Anfrage. "Jedes Amt hat Verträge mit entsprechenden Winterdienstfirmen abgeschlossen."
Ansonsten tragen die Grundstückseigentümer allein - und nicht wie früher beauftragte Schneeräumfirmen - die Verantwortung für den Winterdienst auf den Gehwegen. Sie müssen in einer Breite von mindestens einem Meter frei geschaufelt und von Glätte befreit werden, an Hauptverkehrs- und Geschäftsstraßen sind es 1,50 Meter. Schnee und Eis dürfen nicht mehr auf Radfahrstreifen und gekennzeichnete Behindertenparkplätze angehäuft werden. Wer dagegen verstößt, hat mit einem saftigen Bußgeld von bis zu 10 000 Euro zu rechnen, das das Ordnungsamt verhängen kann.
Haltestellen der Berliner Verkehrsbetriebe, alle Wege dorthin, Taxistände, Bahnhofvorplätze, Fußgängerzonen, Plätze und Fahrradwege räumt die Berliner Stadtreinigung (BSR). Gegen Schnee und Glätte auf den Straßen schreitet ebenfalls die BSR ein. "Alle Hauptverkehrsstraßen, alle Straßen mit Busverkehr und weitere wichtige Straßen sind in die Räumstufe I eingruppiert und werden von den BSR - wie in allen Bezirken - mit Priorität geräumt", sagt Markl-Vieto.
Autor:Karen Noetzel aus Schöneberg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.