Linksfraktion fordert das Bezirksamt weiter zum Handeln auf
Beschluss zur Entwidmung der Treitschkestraße kann nicht umgesetzt werden
Das widerrechtliche Parken hinter dem Einkaufscenter Boulevard Berlin ärgert Anwohner seit Jahren und beschäftigt genau so lange die Bezirksverordnetenversammlung. Jetzt liegt eine umfassende Stellungnahme des Bezirksamtes dazu vor.
Im November 2018 hat die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) einstimmig beschlossen, diesen Abschnitt zu entwidmen. Auf diese Weise, so hofft die BVV, würde das illegale Parken von Kunden des Boulevard Berlins hinter dem Einkaufscenter entlang der Treitschkestraße bis zur Lepsiusstraße unterbunden. Die Sperrpfosten der Feuerwehrzufahrt sollten an die Kreuzung mit der Lepsiusstraße versetzt werden. Bis heute hat sich an der Situation nichts geändert.
Auf eine schriftliche Anfrage von Mathias Gruner, Mitglied der Linksfraktion der BVV, teilte Bürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski mit, dass zunächst geprüft werden musste, inwieweit der Beschluss umsetzbar wäre. Jetzt sei die Prüfung abgeschlossen mit dem Ergebnis, dass der Straßenabschnitt nicht entwidmet werden könne. Der Bereich sei laut B-Plan als „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Verkehrsberuhigter Bereich“ festgesetzt und der Abschnitt darin uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet, erklärt Richter-Kotowski. Um den Beschluss umzusetzen, müsste ein Teileinziehungsverfahren durchgeführt werden mit dem die Benutzung auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt würde. Das wiederum würde im Widerspruch zu den Festsetzungen im B-Plan stehen.
Außerdem hat die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde eingewendet, dass die 17 Parkplätze in diesem Abschnitt außerhalb der Geschäftszeiten des Shoppingcenters von den Anwohnern benötigt werden. Zudem sei straßenverkehrsrechtlich alles unternommen worden, um die Anwohner der Treitschkestraße vor unzumutbaren Belästigungen zu schützen. Zu den Geschäftszeiten der Läden im Boulevard Berlin dürfen nur Inhaber von Anwohnerparkausweisen legal in diesem Straßenabschnitt parken. Ausgenommen ist das Halten zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen. Wer dort illegal sein Fahrzeug parkt, muss mit einem Knöllchen rechnen. Durch das Ordnungsamt finden regelmäßige Kontrollen statt. Darüber hinaus würde das Ordnungsamt auch reagieren, wenn Bürger Parkverstöße melden. Mittelfristig werde dadurch das illegale Parken unterbunden.
Die Linksfraktion gibt sich allerdings mit dieser Erklärung nicht zufrieden. Sie schiebt einen neuen Antrag nach, in dem das Bezirksamt aufgefordert wird, den Beschluss aus 2018 umgehend umzusetzen. Dieser Beschluss sei schließlich kein Prüfantrag gewesen, sondern eine Aufforderung zum Handeln. „Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich nach mehr als zwei Jahren die Situation nicht geändert hat und die Feuerwehrzufahrt weiter zugeparkt wird“, heißt es in der Begründung weiter.
Autor:Karla Rabe aus Steglitz |
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