Zu hohe Kosten, hoher Aufwand und viel Müll
Bon-Pflicht wird zum Bon-Frust

Mandy Iwan, Inhaberin eines Zeitungsladens, hält nichts von der Bonpflicht. Sie produziere nur mehr Müll. | Foto: K. Rabe
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  • Mandy Iwan, Inhaberin eines Zeitungsladens, hält nichts von der Bonpflicht. Sie produziere nur mehr Müll.
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Seit dem 1. Januar gilt die Kassenbonpflicht. Das heißt, jeder Einzelhändler muss seinen Kunden bei jedem Kauf einen Bon aushändigen. Damit soll Steuerbetrug an der Ladenkasse verhindert werden. Viele Geschäftsleute aber auch Kunden haben ihre Zweifel am Sinn dieser Regelung. Sie bedeutet nicht nur höhere Kosten für die Händler.

Wenn für jeden Artikel – egal ob ein Brötchen für 50 Cent oder ein Lolli für zehn Cent – ein Bon gedruckt und ausgegeben wird, fallen Unmengen von Müll an. „Die Kunden lachen uns aus, wenn wir nachfragen, ob sie einen Bon möchten. Die Zettel landen spätestens beim Verlassen des Ladens auf dem Gehweg“, sagt Mandy Iwan. Sie betreibt seit sieben Jahren den Zeitungsladen am Steglitzer Damm 38. Für sie ist die Bonpflicht reine Umweltverschmutzung und völliger Quatsch. „Wir haben eine Registrierkasse und jeder verkaufte Artikel wird eingescannt“, erklärt sie. Sobald die Kasse geöffnet wird, wird auch der Verkauf verbucht. Ein „Schummeln“ sei somit gar nicht möglich. Neben dem vielen Müll steigen für die Händler auch die Kosten. Denn selbstverständlich müssen jetzt auch wesentlich mehr Bon-Rollen gekauft werden.

Bonpapier darf nicht in die blaue Tonne

Doch nicht nur die deutlich höheren Papiermengen stehen in der Kritik. Bei den Kassenbons handelt es sich nicht um normales Papier, sondern um Thermopapier. Es sei ökologisch bedenklich, da es hormonell wirksame Substanzen enthalte und gesundheitsschädliche Auswirkungen haben könne, erklärt Tobias Quast vom BUND Berlin. „Wenn es in die Umwelt gelangt, wirkt es sich negativ auf das Ökosystem aus. Das Thermopapier darf deshalb nicht in die blaue Altpapiertonnen, sondern gehört in den Restmüll“, sagt Quast. Er fragt sich, warum es im digitalen Zeitalter keine Alternative geben sollte, zusätzliche Zettelberge zu vermeiden.

Die neue Bon-Pflicht stört auch die Verkaufsabläufe. Das macht sich beispielsweise auch am Traditionsimbiss „Zur Bratpfanne“ bemerkbar. Jedes Mal einen Bon auszudrucken und zu fragen „Möchten Sie einen Bon“ koste Zeit, sagt Alexander Arndt, Geschäftsführer des Betriebes. Jede Zusatzfrage bedeutet Zeitverlust, dazu kommen die jetzt viel häufigeren Wechsel der Papierrollen. Das schränkt den Ablauf erheblich ein, vor allem wenn Hochbetrieb herrscht. Arndt sei sich bewusst, dass in der Gastronomie auch Schwarzgeld verdient werde. „Da muss es jedem klar sein, dass schärfer kontrolliert wird“, sagt er. Schwarze Schafe gebe es immer, doch alle Geschäftsleute unter Generalverdacht zu stellen, macht seiner Ansicht nach keinen Sinn. Sein Betrieb hat sich schon vor Jahren abgesichert und ein modernes Kassensystem angeschafft. Jeder Verkauf wird registriert und ist somit nachvollziehbar. Ein Bon sei nicht nötig.

Ausnahmen für kleine Summen

Das sieht auch Johannes Kamm, Geschäftsführer der Bäckerinnung Berlin, auch so. Schon vorher habe es scharfe Kontrollen durch die Finanzämter in den Bäckereien gegeben. Da werde beispielsweise das Kaffeemehl exakt ausgewogen, um hochrechnen zu können, wie viel Kaffee verkauft wurde. „Die Bon-Pflicht ist völlig überflüssig und bringt keinen Mehrwert“, sagt er. Dafür würden jede Menge Mehrkosten und unnötiges Bonpapier anfallen. Kamm spricht von 500 bis 1000 Euro, die eine Filiale im Jahr mehr aufbringen muss und von hunderten Tonnen Thermopapier, das unmittelbar nach dem Ausdrucken im Papierkorb landet. „Völlig unangemessen“, ärgert er sich. Jeder Verkauf werde ohnehin registriert, Manipulationen oder Stornos seien nicht möglich und Bons werden auf Wunsch immer ausgegeben, so Kamm. Er wünscht sich, dass man mehr gesunden Menschenverstand walten ließe und wie in Frankreich eine Bagatellgrenze einführen würde. Dann würde beispielsweise ein Bon erst ab einer Summe von zehn Euro Pflicht werden.

Die neue Regelung betrifft alle Geschäftsleute. Bäcker, Gastronomen, Kiosk- und Imbissbetreiber – alle müssen einen Beleg ausgeben. Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Wert der verkauften Ware ist. Das Bundesfinanzministerium weist auch darauf hin, dass die Bons nicht zwingend auf Papier gedruckt werden müssen. Belege können auch per E-Mail oder auf das Handy geschickt werden, was die Sache allerdings nicht vereinfacht und noch mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Kontrolliert wird die Bonpflicht ab Herbst. Bei Verstößen soll jedoch kein Bußgeld fällig werden. Allerdings hätte das viel unangenehmere Folgen: Die Umsatzsteuer kann um bis zu 20 Prozent höher geschätzt werden.

Autor:

Karla Rabe aus Steglitz

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