Arbeitsstättenverordnung

Beiträge zum Thema Arbeitsstättenverordnung

Wirtschaft

Mitarbeiter im Bezirksamt sollen zusammenrücken

Friedrichshain-Kreuzberg. Laut Arbeitsstättenverordnung hat ein Beschäftigter in Deutschland Anspruch auf einen Arbeitsplatz in der Größe von mindestens 8,6 Quadratmetern. Das Bezirksamt liegt weit über dieser Vorgabe.Nimmt man hier die Quadratmeterzahl aller Dienstgebäude und teilt sie durch die Mitarbeiter, verfügt jeder im Schnitt über eine Fläche von ungefähr 24 Quadratmetern. Fairerweise müssen aus dieser Rechnung die Sitzungsräume oder sonstige Gemeinschaftsflächen abgezogen werden. Aber...

  • Friedrichshain
  • 16.04.14
  • 72× gelesen
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