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Bauen und Wohnen

Vorsicht, Bußgeld droht: Verstoß gegen EnEV hat Folgen

Ein Verstoß gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Darauf weist Udo Peters, Energieberater der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hin. Gegen die EnEV 2014 verstoßen womöglich Besitzer von Heizkesseln, die 30 Jahre oder älter und noch in Betrieb sind. Denn seit Jahresanfang 2015 müssen laut EnEV viele Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb sein, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden. Ob der...

  • Mitte
  • 10.07.15
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