Baugesetzbuch

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Bis zu 100.000 Euro Geldstrafe

Frohnau. Verstöße gegen die in der Gartenstadt geltende Erhaltungsverordnung sollten in Zukunft drastischer geahndet werden – darauf haben sich die Bezirksverordneten verständigt. Das Bezirksamt soll sich beim Senat dafür einsetzen, dass die Bußgeld-Höchstgrenze auf 100.000 Euro angehoben wird. Bislang liegt sie bei 25.000 Euro. Hintergrund: Seit 1997 gilt in der Gartenstadt Frohnau die Erhaltungsverordnung nach Paragraf 172 des Baugesetzbuchs. Der Erlass ist für Grundstücks- und Hausbesitzer...

  • Frohnau
  • 06.04.16
  • 130× gelesen
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