Betriebsausgabe

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Steuerberaterin Christina Schädlich

Steuertipps zum Jahresende für Selbstständige

Wenn Sie bis zum 10.1.2015 Zahlungen leisten, die regelmäßig anfallen und wirtschaftlich das Jahr 2014 betreffen, ist der Betrag bereits in Ihrer Gewinnermittlung 2014 als Betriebsausgabe zu berücksichtigen. Anwendungsfälle: Miete, Telefon, Beiträge, Versicherungen usw. Planen Sie Investitionen im Zeitraum 2015 bis 2017 und ist Ihr Gewinn im Jahr 2014nicht höher als 100.000 €? Dann können Sie in Ihrer EÜR2014 einen Investitionsabzugsbetrag von bis zu 40 % der voraussichtlichen...

  • Kaulsdorf
  • 21.11.14
  • 103× gelesen
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