Energieversorger

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Abschläge an den Stromanbieter

Überhöhte Forderungen von Stromversorgern sind nicht zulässig. Verlangt der Lieferant zu hohe Abschläge können Kunden sich dagegen wehren und eine Senkung verlangen. Denn die Anbieter müssen die Abschläge nach dem tatsächlichen Stromverbrauch berechnen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Das gilt auch, wenn etwa eine Person auszieht und sich so der Verbrauch durch die veränderten Lebensverhältnisse reduziert. mag

  • Mitte
  • 26.02.16
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