Entfernungspauschale

Beiträge zum Thema Entfernungspauschale

Auto und Verkehr

Falsch getankt

Wer sein Auto auf dem Weg zur Arbeit falsch betankt, kann die Reparaturkosten nicht beim Finanzamt geltend machen. Denn mit der Entfernungspauschale sind auch außergewöhnliche Kosten abgegolten, entschied der Bundesfinanzhof in München (Az.: VI R 29/13). Für die Reparaturkosten müssen Arbeitnehmer daher selber aufkommen. dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 27.08.14
  • 50× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.