Erbrecht

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Soziales
Die Kosten einer Bestattung werden vom Sozialamt übernommen, wenn sie dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden können. | Foto: Laue

Das Sozialamt springt ein, wenn Erben die Bestattungskosten nicht zahlen können

Eine Beisetzung stellt in zweierlei Hinsicht eine extreme Belastung dar: Zum einen hat man einen geliebten Menschen verloren, zum anderen sind die Kosten der Beerdigung meist sehr hoch. Doch man kann Hilfe bekommen. Die Kosten einer Bestattung werden vom Sozialamt übernommen, wenn sie dem hierzu Verpflichteten tatsächlich nicht zugemutet werden können. Träger des Anspruchs aus Paragraf 74 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII /Bestattungskosten) ist nach dem Wortlaut nur der zur Tragung der...

  • Lichtenberg
  • 10.11.16
  • 1.159× gelesen
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