Flugzeiten

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Hinweis in Reiseunterlagen reicht

Ändern sich die Flugzeiten, muss der Reiseveranstalter darauf nicht in einem eigenen Schreiben hinweisen.Ein Hinweis in der Reisebestätigung und eine Information in den Reiseunterlagen reichen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 281 C 3666/13). In dem verhandelten Fall hatte der Kläger eine Orient-Kreuzfahrt gebucht. Der Reiseveranstalter bestätigte die Reise inklusive eines Flugs von München nach Dubai am 16. Dezember. In dem Bestätigungsschreiben stand: "Abflugtag ggf. am Vortag." In der...

  • Mitte
  • 14.08.14
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