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Nagellackentferner: Fläschchen für den Sondermüll

Alter Nagellackentferner ist ein Fall für den Sondermüll. Er darf nicht in den Abfluss gegossen werden oder samt Fläschchen in die graue Tonne kommen. Denn Nagellackentferner enthält hauptsächlich die Chemikalie Aceton, ist brennbar und gewässergefährdend, erklärt Ronald Philipp vom Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE). Am besten lassen Verbraucher die Flüssigkeit zur Entsorgung im Original-Fläschchen und kippen sie nicht zusammen in einen Behälter mit...

  • Mitte
  • 01.10.14
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