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Land Berlin zahlt AMV-Mitgliedsbeiträge

Wer im Rahmen der AV-Wohnen Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung nach dem SGB II, SGB XII (Sozialhilfe) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bezieht, muss, wenn mietrechtlicher Beratungsbedarf besteht, in Zukunft den Beitrag für den AMV – Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund e.V. nicht mehr selber zahlen. Die Mitgliedsbeiträge für den AMV werden für diese leistungsberechtigten Personen ab sofort vom Land Berlin übernommen. Das gilt auch für den Rechtsschutz. Wer einen...

  • Spandau
  • 04.04.19
  • 462× gelesen
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