Landesbetrieb Wald und Holz

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Tipps und Service

Nicht am Waldrand grillen

Den Sommer über darf im Wald kein offenes Feuer brennen. Das bedeutet, Spaziergänger dürfen dort nicht rauchen. Tabu ist es auch, dort zu grillen. "Wer mit einer Zigarette im Wald erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen", erläuterte Stefan Befeld von dem Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen. "Aber auch 100 Meter um den Wald herum darf kein Feuer gemacht werden." Problematisch sind die Funken, welche schon im schwachen Wind viele Meter weit fliegen können. Befeld rät...

  • Mitte
  • 05.05.14
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