Luftfahrtbehörde

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Nur im Sichtflug: Drohnen kontrolliert steuern

Flugdrohnen werden immer beliebter. Allerdings darf das Fluggerät nicht schwerer als fünf Kilogramm sein und eine maximale Flughöhe von 100 Metern nicht überschreiten, wenn man es hobbymäßig und ohne Genehmigung fliegen möchte. Die Drohne muss im Sichtflug gesteuert werden, ein Steuern per GPS ist nicht erlaubt, berichtet das Magazin "Chip". Dient der Drohnenflug kommerziellen Zwecken, muss von der zuständigen Luftfahrtbehörde des Bundeslandes eine Genehmigung eingeholt werden. Und selbst dann...

  • Mitte
  • 26.01.16
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