Maklergebühren

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Bauen und Wohnen
Wer in eine neue Wohnung zieht, sollte sich erkundigen, ob es eine Eigentumswohnung ist. Denn in diesem Fall kann der Besitzer wegen Eigenbedarf kündigen. | Foto: Franziska Gabbert

Achtung, Kündigung: So vermeiden Mieter böse Überraschungen

Endlich die perfekte Bleibe gefunden - und dann kommt die Kündigung. So kann es Mietern gehen, wenn die Wohnung gerade einen neuen Eigentümer bekommen hat und er Eigenbedarf anmeldet. Und mancher Mieter weiß gar nicht, dass er in eine Eigentumswohnung zieht."Es gibt keine Pflicht, das mitzuteilen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB). Auf eine Nachfrage hierzu muss der Vermieter allerdings wahrheitsgemäß antworten, ergänzt Norbert Schönleber vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Tut...

  • Mitte
  • 12.05.15
  • 261× gelesen
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