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Bauen und Wohnen
Vermieter müssen sich an die ortsübliche Vergleichsmiete halten. Sie gibt einen Anhaltspunkt, wie hoch die Mieterhöhung ausfallen darf. | Foto: Bodo Marks

Ortsübliche Vergleichsmiete: Der Maßstab für Mieterhöhungen

Der Wert einer Immobilie hängt von unterschiedlichen Faktoren ab: Art, Lage und Ausstattung spielen dabei eine Rolle. Damit Mieter und Vermieter ihn besser beurteilen können, gibt es einen einheitlichen Maßstab: die ortsübliche Vergleichsmiete. "Die ortsübliche Vergleichsmiete ist der Schlüsselbegriff im deutschen Mietpreisrecht", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin. Will der Vermieter die Miete erhöhen, darf er dies nur bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete....

  • Mitte
  • 04.01.16
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