Mitwirkungspflicht

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Politik

Kummer-Nummer
Rückmeldung vergessen

Frau Doreen W., 29 Jahre, ist ALG II-Leistungsempfängerin. Sie meldete pflichtgemäß einen 14-tägigen Urlaub beim zuständigen Jobcenter Lichtenberg an, der dann auch genehmigt wurde. Während dieses Zeitraumes wurde sie von ihrer Mitwirkungspflicht freigestellt. Die Jobcenter-Mitarbeiterin sagte ihr aber auch, dass sie sich nach der Rückkehr sofort wieder melden solle. Dies wiederum versäumte die 29-Jährige schlichtweg, woraufhin die Behörde ihr die Leistungen kürzte. Daraufhin entschuldigte sie...

  • Steglitz
  • 13.11.19
  • 546× gelesen
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