Nichtveranlagungsbescheinigung

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Mit der Nichtveranlagungsbescheinigung befreien sich Verbraucher auch von der Abgeltungssteuer. | Foto: ccvision

Bescheinigung auf Nichtveranlagung

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung wird auf Antrag vom Finanzamt erteilt, wenn der Steuerzahler nicht zur Einkommensteuer herangezogen wird. Dies ist der Fall, wenn das Einkommen des Steuerzahlers unter den Eingangsbeträgen der Einkommensteuer-Grundtabelle beziehungsweise der -Splittingtabelle liegt.Sparer mit einem geringen Einkommen können eine Nichtveranlagungsbescheinigung erhalten. Dies betrifft häufig Rentner, Studenten, Geringverdiener aber auch Kinder mit Kapitalerträgen. Liegt der...

  • Mitte
  • 31.03.14
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