Senatskulturverwaltung

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Kultur

Chöre dürfen wieder singen

Berlin. Chöre dürfen wieder proben und auftreten – allerdings unter strengen Auflagen. Die Kulturverwaltung hat ein detailliertes Hygienerahmenkonzept erarbeitet. So müssen die Sänger mindestens zwei Meter voneinander entfernt stehen. Zum Publikum beträgt der Mindestabstand vier Meter. Außerdem enthält das Konzept strenge Vorgaben zur Raumbelüftung. Das Tragen eines Mundschutzes wird auch während der Proben empfohlen, ist jedoch nicht Pflicht. Die maximale Chorzeit beträgt eine Stunde. Bei...

  • Mitte
  • 15.08.20
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