Siegmund Chychla

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Soziales
Der Schlüssel liegt zur Übergabe bereit - bevor ein Flüchtling einzieht, sollte er einen Mietvertrag ausgefüllen und unterschreiben. | Foto: Kai Remmers

Gast oder Untermieter? Was bei der privaten Unterbringung von Flüchtlingen zu beachten ist

Berlin. Schätzungen zufolge kommen rund 800.000 Flüchtlinge in diesem Jahr nach Deutschland. Wer bei sich privat einen Flüchtling aufnehmen will, kann sich bei der zuständigen Behörde melden. Meist ist dafür das bezirkliche Sozialamt zuständig. Darauf weist der Verein Pro Asyl hin. Wer Flüchtlingen ein möbliertes Zimmer im privaten Eigenheim zur Verfügung stellen will, könnte dies theoretisch auch ohne Mietvertrag machen. "Lässt man Flüchtlinge ohne Vertrag bei sich wohnen, haben sie den Status...

  • Mitte
  • 03.11.15
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