Sondereigentum

Beiträge zum Thema Sondereigentum

Bauen und Wohnen

Nutzungsrecht der Wohnung

Will ein Wohnungsbesitzer sein Sondereigentum anders nutzen als ursprünglich vorgesehen, braucht er die Erlaubnis der Miteigentümer. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: V ZB 7/13), über das die Zeitschrift "Neue juristische Wochenschrift" berichtet. Denn eine solche Änderung muss in der Teilungserklärung festgehalten werden. dpa-Magazin / mag

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  • 23.10.15
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Bauen und Wohnen
Eigentümergemeinschaften: Wer zahlt wann für welche Arbeiten? Antworten finden sich unter anderem in der Teilungserklärung. | Foto: Andrea Warnecke

Mehrere Eigentumswohnungen im Haus

Bröckelnder Putz oder Wasserflecken an der Zimmerdecke werfen in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen immer die Frage auf: Wer bezahlt die Reparatur? Grundsätzlich müssen für Schäden am Gemeinschaftseigentum alle Eigentümer gleichermaßen in die Tasche greifen, bei solchen am sogenannten Sondereigentum nur der jeweilige Eigentümer. Doch was ist was?"Gemeinschaftseigentum ist laut Gesetz all das, was für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes notwendig ist", sagt Rechtsanwältin Sandra...

  • Mitte
  • 14.04.14
  • 79× gelesen
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