TÜV Rheinland

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Bauen und Wohnen

Hinweis auf Gehörschutz

Gartengeräte können sehr laut sein - und dadurch sogar Hörschäden verursachen. Daher müssen die Hersteller auf das Tragen eines Gehörschutzes hinweisen, wenn das Modell lauter als 85 Dezibel ist. Stephan Laubsauger und Häcksler erreichten schnell höhere Werte. Scheuer vom TÜV Rheinland rät Hobbygärtnern, vor dem Kauf und Gebrauch die Betriebsanleitung zu lesen. Heckenscheren und Trimmer seien besonders mit Vorsicht zu verwenden, da sie bei der Arbeit dicht am Kopf gehalten werden - bis zu 100...

  • Mitte
  • 07.11.14
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