Verbraucherschützer

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Tipps und Service
Geräteversicherungen zahlen bei einem Diebstahl in der Regel keinen Cent. | Foto: Andrea Warnecke

Geräteversicherungen kann man sich meist schenken

Geht ein Gerät kaputt, gilt in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf die gesetzliche Gewährleistung. Doch wenn der Hersteller abblockt, ist es für Kunden oft schwierig bis unmöglich, ihre Ansprüche durchzusetzen. Da klingen sogenannte Garantieverlängerungen oder Geräteversicherungen interessant. Doch Verbraucherschützer sehen die Angebote kritisch.Besonders im ersten halben Jahr sind Kunden von der regulären Gewährleistung gut geschützt, erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale...

  • Mitte
  • 28.07.14
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