Verdienst

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Bildung

Stundenzahl und Mindestlohn beachten

Seit dem 1. Januar gilt bundesweit ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Das hat auch Auswirkungen auf Minijobs.Denn auch dort muss nun der Mindestlohn gezahlt werden - unabhängig davon, ob der Minijobber in einem Betrieb oder einem Privathaushalt arbeitet. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Jeder, der einen Minijobber beschäftigt, sollte nachrechnen, ob durch die neue Regelung der monatliche Verdienst über 450 Euro liegt. Grundsätzlich kann jeder Minijobber rund 52...

  • Mitte
  • 15.01.15
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