Versicherungsschutz

Beiträge zum Thema Versicherungsschutz

Soziales

Wer hilft, ist versichert

Berlin. Wer das Land Berlin bei der Hilfe in der aktuellen Flüchtlingssituation ehrenamtlich unterstützt, ist im Rahmen dieser Hilfeleistung automatisch gesetzlich unfallversichert. Voraussetzung für den Schutz ist, dass die Hilfsleistung im Auftrag oder mit Zustimmung des Bezirksamtes oder des Landes Berlin ausgeübt wird. „Gibt jemand in einer Flüchtlingsunterkunft nur Kleidung ab, ist er nicht versichert“, erläutert Wolfgang Atzler, Geschäftsführer der Unfallkasse Berlin. A.L.

  • Friedrichshain
  • 15.09.15
  • 649× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.