Versicherungsschutz

Beiträge zum Thema Versicherungsschutz

Bauen und Wohnen

Sturmschäden sofort melden

Wenn ein Sturm tobt, kann das mitunter fatale Folgen haben. Betroffene sollten ihren Versicherer dann unverzüglich informieren, damit sie den vollen Versicherungsschutz nicht gefährden. Das ist telefonisch oder per Mail möglich. Es reiche aber, sich innerhalb von zwei bis drei Tagen an den Versicherer zu wenden, sagt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Denn eine genaue Frist gibt es dafür nicht. mag

  • Mitte
  • 19.01.16
  • 50× gelesen
add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.