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Einwilligung zur Telefonwerbung

Wer die Erlaubnis zur Telefonwerbung einholen will, muss über Art und Umfang der Werbung konkret informieren. Nicht zulässig ist es, Verbraucher erst nach dem Klick auf einen Link darüber zu informieren, welche Daten erhoben und verarbeitet werden. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: O 030/14) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). dpa-Magazin / mag

  • Mitte
  • 22.09.15
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