Bestellservice ins Gefängnis: Ermittlungen gegen Vollzugsbeamten
Tegel. Ein Mitarbeiter der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel, Seidelstraße 39, steht im Verdacht, verbotene Gegenstände in das größte Männergefängnis Deutschlands geschmuggelt zu haben.
Schon im Mai dieses Jahres soll der Häftling Timo F. der Anstaltsleitung ein Video gezeigt haben, das den Justizvollzugsbeamten schwer belastet. Der Film wurde am 13. September auch in der ZDF-Sendung Frontal21 gezeigt. Dabei ist zu sehen, wie die Verlobte des Häftlings mehrere Geldscheine auf einen Tisch legt, an dem der Mann sitzt. Eine direkte Geldübergabe findet in dem gezeigten Ausschnitt jedoch nicht statt.
Laut Senatsjustizverwaltung wird gegen den Mitarbeiter ermittelt. Allerdings bestreitet die Verwaltung, was Timo F. und ein weiterer Häftling ebenfalls behaupten – dass es nämlich quasi einen Bestellservice für Häftlinge gibt, bei dem JVA-Mitarbeiter gegen Bezahlung verbotene Dinge vom Handy bis hin zu Drogen in die Anstalt an der Seidelstraße 39 schmuggeln. Umgekehrt sollen danach auch Gegenstände, die zum Beispiel in den JVA-eigenen Werkstätten entstehen, nach außen gebracht werden.
Die Umstände der Vorwürfe sind allerdings pikant. Timo F. sitzt seit 2008 wegen Betrugs in Haft, seine Strafe soll dem Vernehmen nach noch bis 2020 dauern. Im Juli 2015 hatte er einen Haftausgang zur Flucht genutzt, im Dezember wurde er in Hamburg wieder aufgegriffen. Vom Aufdecken des kriminellen „Bestellservice“ könnte er sich Hafterleichterungen versprechen.
Drogenfunde in der JVA bereits 2015
Schmuggel in die Tegeler Haftanstalt ist immer wieder ein Thema. So wurde im vergangenen Jahr, ebenfalls nach dem Hinweis eines Strafgefangenen, eine größere Menge an Kokain und Heroin im Gefängnis gefunden. Parallel dazu stellte die Polizei in Neukölln einen Karton mit weiteren Drogen sicher, die wohl in die Strafanstalt „geliefert“ werden sollten.
Gewerkschaften beklagen, dass vor Ort zu wenig Vollzugsbeamte arbeiten. Dies führe dann beispielsweise auch zu Lücken bei Zugangskontrollen. So seien 2014 Zugangsberechtigungen für Handwerker nicht widerrufen worden, nachdem diese ihre Arbeiten im Gefängnis längst beendet hatten. CS
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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