JVA Tegel ist wieder einmal Thema vor Gericht
Der Mann war von Mai bis November 2009 im Haus I der Justizvollzugsanstalt Tegel inhaftiert. Ausgerechnet im November hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof dann in einem Urteil festgestellt, dass einige der Zellen im Haus 1 gegen die Menschenwürde verstoßen. Sie sind nur 5,25 Quadratmeter groß. Nach dem Urteil hatte die Anstaltsleitung diese Zellen dann nur noch belegt, wenn andere größere Räume nicht frei waren.
Mittlerweile ist das Haus 1 geschlossen. Im vergangenen Jahr wurde es für das Projekt "aufbruch" genutzt, bei dem Strafgefangene mit Theaterprofis Freiluftinszenierungen aufführen. Dabei konnte es als Beispiel einer besonders bedrückenden Gefängnissituation fungieren.
Im aktuellen Fall beruft sich der Häftling darauf, dass die menschenunwürdige Unterbringung dem Senat bekannt war. So soll sich nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs 2009 die damalige Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) dahin gehend geäußert haben, dass sie das Urteil nicht überrasche. Pro Hafttag verlangt der Häftling nun 20 Euro Entschädigung.
Chancen steigen
Bisher waren Häftlinge mit Anträgen auf Entschädigung spätestens am Bundesgerichtshof gescheitert. Der stellte fest, dass das Land Berlin sich nach dem Urteil von 2009 bemüht habe, die Zustände zu verbessern. Dafür müsse ihm aber auch Zeit eingeräumt werden. Sollte jetzt festgestellt werden, dass dem Land die menschenunwürdigen Zustände auch schon vorher bekannt waren, dann könnten sich die Erfolgschancen der Entschädigungsklagen erhöhen. Nach Angaben aus Justizkreisen klagen zurzeit rund 400 Häftlingen aus den drei Berliner Gefängnissen Tegel, Plötzensee und Moabit, allerdings nicht nur wegen zu kleiner Zellen. Es geht auch um zu langen Einschluss oder um nicht abgetrennte Toiletten.
Das Gefängnis Tegel wurde 1898 erstmals belegt. Heute sind dort nach Angaben der Justizverwaltung 845 Männer inhaftiert.
Autor:Christian Schindler aus Reinickendorf |
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