Bezirksamt gewinnt gegen Airbnb
Anbieter von Ferienunterkünften muss Daten mitteilen

Ein Erfolg im Kampf gegen Wohnraum-Zweckentfremdung: Das Bezirksamt hat einen Rechtsstreit gegen den Internet-Riesen Airbnb gewonnen. Das Unternehmen muss Daten über Ferienunterkünfte herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin nun am 23. Juni entschieden.

Zum Hintergrund: Gegründet wurde Airbnb im Jahr 2008 in San Francisco, damals hieß es noch Airbedandbreakfast (Luftmatratze und Frühstück). Die ursprüngliche Idee der Internetplattform war, dass Privatleute in den eigenen vier Wänden Touristen aufnehmen können, um ihnen kostengünstig einen Schlafplatz zu bieten. Doch inzwischen sind aus vielen angebotenen Wohnungen reine Feriendomizile geworden. Mieter wurden und werden verdrängt, vor allem aus den Innenstädten attraktiver Reiseziele, zu denen auch Berlin gehört.

Berufung gegen das Urteil ist möglich

Zweckentfremdung von Wohnraum ist in Berlin grundsätzlich verboten. Doch die Kontrolle wird fast unmöglich gemacht, wenn Airbnb auf seiner Homepage Unterkünfte offeriert, ohne nähere Angaben zu machen – es gibt keine Namen und Anschriften der Anbieter, keine Angabe zur Lage der Wohnung und auch keine Registriernummer.

Das wollte das Tempelhofer-Schöneberger Bezirksamt nicht länger hinnehmen. In Zusammenarbeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hatte es ein Auskunftsverlangen an Airbnb gerichtet. Dem wollte das Unternehmen jedoch nicht nachkommen, es folgte ein Rechtsstreit.

Nun ist entschieden: Airbnb muss die Daten für das Bezirksamt rausrücken oder in Berufung gehen und vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ziehen. „Der Erfolg unserer Zweckentfremdungsstelle ist ein Beleg dafür, dass sich beharrliche und engagierte Arbeit für mehr Wohnraum im Bestand lohnt“, sagt die zuständige Stadträtin Christiane Heiß (Bündnis 90/Grüne).

Es bleibt jetzt abzuwarten, ob Airbnb die verlangten Daten nunmehr an des Bezirk übermitteln oder weiter den Rechtsweg beschreiten wird. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Autor:

Susanne Schilp aus Neukölln

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