BVV ist bei Privatstraßen nicht zuständig
Tempelhof-Schöneberg. Bei künftigen Benennungen von Privatstraßen und -plätzen wollen die Bezirksverordneten mitbestimmen. Im März hatten sie daher auf Antrag der SPD-Fraktion das Bezirksamt aufgefordert, in solchen Fällen über Vorlagen zur Beschlussfassung im Vorfeld die Zustimmung der BVV einzuholen. Stadträtin Christiane Heiß (Grüne) hat dies nun jedoch zurückgewiesen. „Laut Stellungnahme des Rechtsamts besteht für die BVV weder nach dem Bezirksverwaltungsgesetz noch dem Berliner Straßengesetz eine Beschlusszuständigkeit hinsichtlich der Straßenbenennung“, erklärte sie. Die BVV könne jedoch weiterhin Vorschläge einreichen und werde über Namensnennungen im zuständigen Ausschuss informiert. „Das Bezirksamt kann einen Vorschlag der BVV weiter an den Eigentümer vermitteln, die Entscheidung bleibt aber beim Eigentümer“, so Heiß. PH
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
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