Neue Möglichkeiten für Langzeitarbeitslose
Jobcenter informiert zum Teilhabechancengesetz
Am 1. Januar trat das Teilhabechancengesetz in Kraft, das Langzeitarbeitslosen einen Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt verschaffen soll.
Das Jobcenter möchte nun über die Möglichkeiten dieses Gesetzes noch besser informieren und Betroffene dazu ermuntern, sich diesbezüglich an ihre Arbeitsvermittler zu wenden. Elena Zavlaris, Geschäftsführerin des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg in der Wolframstraße 89-92, ist sich sicher, „dass das neue Gesetz endlich Menschen erreicht, die es bislang schwer hatten, und damit Chancen eröffnet, auf dem Arbeitsmarkt auch langfristig Fuß zu fassen“.
Für den Erfolg bedürfe es neben den individuellen Voraussetzungen und der Motivation der Arbeitsuchenden vor allem der Arbeitgeber. Diese müssten Menschen, die bisher wenige Chancen hatten, sich zu beweisen, genau diese Chancen bieten. Sie dürften sich nicht von Vorbehalten gegenüber Langzeitarbeitslosen leiten lassen, so Zavlaris.
Das Gesetz enthält mit dem Lohnkostenzuschuss und der Teilhabe am Arbeitsmarkt zwei Förderinstrumente. Weiterbildungen können bis zu einer Höhe von 3000 Euro gefördert werden. „Ziel ist danach natürlich die Übernahme in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, um finanziell unabhängig zu sein.“
Wer mehr erfahren möchte, erreicht das Jobcenter per E-Mail an jobcenter-berlin-tempelhof-schoeneberg.neue-instrumente@jobcenter-ge.de.
Autor:Philipp Hartmann aus Köpenick |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.