Kein Winterdienst in Parks und Grünanlagen
Tempelhof-Schönberg. Die öffentliche Hand hat gemäß Paragraf 5 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes nicht die Pflicht, in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen zu streuen und Schnee und Eis zu beseitigen. Darauf weist die zuständige Stadträtin Saskia Ellenbrink (Grüne) ausdrücklich hin. Die Benutzung der Wege erfolge auf eigene Gefahr. Bei Unfällen und Schäden, die aufgrund von Eis und Schnee entstehen, hafte das Land Berlin nicht. Ellenbrink mahnt alle Tempelhof-Schöneberger zu besonderer Vorsicht bei winterlichem Wetter und empfiehlt wettergemäße und rutschfeste Schuhe. sus
Autor:Susanne Schilp aus Neukölln |
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